60 Einzelgebiete,
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79).
Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag.
Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist
der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt
Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen
durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt
werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats-
wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland
durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be-
steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich
geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den
Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung
erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des
Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere
ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und
Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen.
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und
die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer
konstitutionellen Verfassung.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen
und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be-
völkerung (sog. Matrikularbeiträge).
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
76
B. Das Deutsche Reich.
Staatliche Verhältnisse des Deutschen Reiches.
Das Deutsche Reich besteht aus 26 Staaten. Diese sind:
4 Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen:
6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Sachsen-Weimar, Oldenburg,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz;
5 H e r z o g t ü m e r: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-
Altenburg, Anhalt, Braunschweig;
7 Fürstentümer: Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schwarz-
burg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe;
3 Freie Städte: Lübeck, Hamburg, Bremen;
1 Reichsland: Elsaß-Lothringen.
Weitaus der größte Staat ist Preußen. Dieses umfaßt von
den 546 666 qkm des Deutschen Reiches 356 666, also nahezu 2/z, und von dessen
65 Mill. Einw. 46 Mill., also 3/s- -Schon das Königreich Bayern, das zunächst
folgt, nimmt nach dem Flächeninhalt (76 666 qkm) nur V? der Größe des Deut-
scheu Reiches ein und hat nicht ganz Vo (7 Mill.) von dessen Gesamtbevölkerung.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat. Die deutsche Kaiser-
würde kommt stets dem König von Preußen zu. Er kann im Namen des Reiches
Krieg erklären, Frieden schließen und Verträge mit andern Staaten eingehen.
Die 26 Einzelstaaten behielten bei der Gründung des Reiches im wesentlichen ihre
bisherige Verfassung. Gemeinsame R e i ch s a n g e l e g e n h e i t ist vor allen:
das Heerwesen (Bayern und Württemberg haben einzelne Sonderrechte), die
Flotte, die Vertretung im Ausland durch Botschafter, Gesandte und Konsuln, ein
großer Teil der Gesetzgebung, besonders die rechtliche, soziale und Zollgesetzgebung,
das Post- und Telegraphenwesen (Bayern Sonderrechte); das Münz-, Maß- und
Gewichtswesen und die Verwaltung der Kolonien. Gesetze kommen zustande durch
Zusammenwirken des Bundesrats, in dem jeder Bundesstaat mindestens
eine, Preußen 17 Stimmen hat, und des R e i ch s t a g s, der aus 397 Abgeordneten
besteht, die aus allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen hervorgehen. An der
Spitze der Reichsverwaltung stehen der Reichskanzler und die Staats
s e k r e t ä r e. Zur Bestreitung seiner Ausgaben erhebt das Reich Zölle und
Steuern. Das deutsche Heer besteht im Frieden aus über y2 Mill., im Kriege aus
über 3 Mill. Mann und steht an Zahl und Tüchtigkeit Ikeinem Lande der Erde
nach; die deutsche Flotte wird nur mehr von der englischen übertroffen.
Unter Schutz und Verwaltung des Reiches stehen die überseeische n
Besitzungen Deutschlands: in Afrika: Togo, Kamerun, Deutsch-Südwest-
asrika, Deutsch-Ostafrika; in der australischen Inselwelt und in
Polynesien: Kaiser Wilhelmsland, der Bismarck-Archipel und zwei der
Salomon-Jnseln; die Marshall-, Karolinen- und Marianen-Jnseln; ferner die
beiden Samoa-Jnseln Upolu und Savaii; endlich in Asien: Kiautschou.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt]]
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TM Hauptwörter (200): [T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T86: [Insel England Irland Schottland Kolonie Hafen Stadt Küste Hauptstadt Kamerun]]
- 88 —
Die Reichstagsw ahl findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Jeder
Deutsche über 25 Jahre, der die bürgerlichen Rechte besitzt, kann dabei einen
Wahlzettel mit dem Namen des Mannes, den er wählen will, abgeben. Die Ab-
gäbe der zusammengefalteten Zettel geschieht so, daß alle Wähler eines Bezirks die-
selben in eine Urne legen; zum Schluß werden die Zettel von den dazu berufenen
Männern geöffnet und gezählt. Wer in einem Wahlkreise mehr als die Hälfte
aller abgegebenen Stimmen bekommt, gilt als zum Abgeordneten gewählt. Hat
niemand mehr Stimmen erhalten als seine Gegner zusammen, so findet eine
zweite Wahl, die Stichwahl, zwischen den beiden Männern statt, welche die meisten
Stimmen bekamen. In dieser Stichwahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit.
Da bei der Reichstagswahl jeder Wähler direkt oen Abgeordneten wählt und
niemand zu sagen braucht, wem er seine Stimme gegeben hat, so nennt man diese
Wahl eine direkte und geheime.
Die Wahl zum Abgeordnetenhause ist indirekt und öffentlich. Die
zur Wahl berechtigten Männer werden in jedem Wahlbezirk nach der Steuer, die
sie zahlen, in drei Abteilungen geschieden. Jeder Wähler hat mündlich einen
Wahlmann seiner Abteilung zu bezeichnen. Die durch Stimmenmehrheit erwählten
Wahlmänner der einzelnen Bezirke wählen dann den Abgeordneten.
I.. Politische Einteilung.
Die Provinz Hessen-Nassau ist rund 15 700 qkm groß
und hat (nach der Zählung von 1900) 1 896 000 (1,9 Millionen)
Einwohner. Auf einem qkm wohnen- durchschnittlich 121 Menschen.
Der Regierungsbezirk Cassel hat einen Flächeninhalt von
rund 10 100 qkm und eine Einwohnerzahl von (1900) 890 000.
Ein qkm wird durchschnittlich von 88 Menschen bewohnt.
Der Regierungsbezirk Wiesbaden hat bei einer Größe
von 5600 qkm 1006 000 Einwohner (1900). Im Durchschnitt
wohnen auf 1 qkm 180 Menschen.
I)er Regierungsbezirk Bassel.
Zum Regierungsbezirk Cassel gehören folgende Kreise:
1. Stadtkreis Cassel.
2. Landkreis Cassel. — Wilhelmshöhe, Wahlershausen,
Kirchditmold, Nieder- und Oberkaufungen, Sandershausen
(Schlacht 1758 zwischen Hessen und Franzosen), Guntershausen.
3. Kreis Hofgeismar. — Hofgeis mar, Grebenstein, Immen-
hausen, Karlshafen, Veckerhagen, Helmarshausen, Trendelburg,
Liebenau, Wilhelmsthal (Sieg Ferdinands von Braunschweig
über die Franzosen 1762).
4. Kreis Wolshagen. — Wolshagen, Volkmarsen, Zieren-
berg, Naumburg, Balhorn, Merxhausen.
5. Kreis Fritzlar. — Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein,
Wabern, Maden.
6. Kreis Frankenberg. — Frankenberg, Haina,Gemünden,
Rosenthal, Frankenau. — Zum Kreise Frankenberg gehören
auch die kleinen, vom Fürstentum Waldeck umschlossenen Ge-
biete Eimelrod und Höringhausen.
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe]]
TM Hauptwörter (200): [T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Geographie der Lebewesen.
55
an deren Spitze der Vater steht. Vereinigen sich viele Familien (Sippen) zum
Zwecke gemeinsamen Schutzes oder Erwerbs, so bilden sie eine Horde oder einen
Stamm. Sie leben unter der patriarchalischen Leitung eines Familien-
ältesten oder Häuptlings, auch Scheik oder Chan genannt. Die ansässigen
Völker bilden Staaten, d. s. Vereinigungen, in denen Gesetze und Obrigkeiten
zur Durchführung dieser Gesetze vorhanden sind.
Ruht die höchste Gewalt im Staate in der Hand eines Fürsten, so ist er eine
M o n a r ch i e.z Diese kann wieder Erb- oder Wahlmonarchie, absolut
(unbeschränkt) oder konstitutionell (durch eine Staatsverfassung oder Kon-
stitution beschränkt) sein. Die absolute Monarchie ist Despotie, wenn
in ihr die Willkür des Fürsten als Gesetz gilt (z. B. in den Negerstaaten), Auto-
kratie, wenn der Fürst nach bestimmten, von ihm gegebenen Gesetzen regiert,
wie bis in die jüngste Zeit in Rußland. In der k o n st i t u t i o n e l l e n M o n a r -
ch i e ist dem Volk durch ein Staatsgrundgesetz (Verfassung, Konstitution, Charte)
das Recht gewahrt, bei der Gesetzgebung und der Aufsicht über die Staatsverwaltung
durch gewählte Vertreter mitzuwirken, so in allen europäischen Staaten.
Die Republik (Freistaat) ist jene Staatsform, in welcher die höchste Ge-
walt bei mehreren Personen oder im Volk ruht. Wird die oberste Gewalt durch
einige Familien behauptet, aus denen die höchsten Behörden hervorgehen, so spricht
man von aristokratischer^) Republik. Beispiele hierfür sind das alte Rom
und Venedig in der Zeit des Mittelalters. Wird das Staatsoberhaupt (Präsident)
vom Volke oder seinen Vertretern gewählt, so heißt diese Republik eine demo-
kratisch e?) Beispiele hierfür: die Schweiz, Frankreich, die Vereinigten Staaten.
Die Versammlung der Volksvertreter führt verschiedene Namen: Parlament,
Reichstag, Landtag, Ständeversammlung; sie besteht aus einer oder zwei Kammern;
in Preußen aus der Kammer der Abgeordneten und dem Herrenhaus.
Wichtig sind ferner die Begriffe Einheitsstaat und Bundesstaat.
Unter Einheitsstaat versteht man jenen Staat, der in allen Teilen des
Staatsgebiets die vollen und gleichen Rechte ausübt. Ein B u n d e s st a a t ist
die Vereinigung von gleichberechtigten, selbständigen Staatswesen, die sich dauernd
gewisser Rechte begeben und diese an eine gemeinsame Bundesregierung übertragen.
Im Deutschen Reiche z. B. sino die Vertretung des Reiches im Ausland
durch Gesandte und Konsuln, das Heerwesen, das Kriegsseewesen (die Marine), das
Zollwesen, der Handel mit dem Ausland, ein großer Teil der Gesetzgebung und,
abgesehen von Bayern und Württemberg, auch das Post- und Telegraphenwesen
Reichsangelegenheiten und somit den Einzelstaaten entzogen.
Ein Staatswesen, das von ausschlaggebendem Einfluß auf den Kreis der um-
wohnenden Völker ist, heißt Großmacht. Gegenwärtig gelten folgende neun
Staaten als Großmächte: in Europa: Rußland, das Deutsche Reich,
Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritannien und Ita-
lien; in Amerika: die Vereinigten Staaten; in Asien: China und
Japan.
') Monarchie: griech. — Herrschaft eines Einzelnen.
2) Aristokratie: griech. — Herrschaft der Besten.
s) Demokratie: griech. — Herrschaft des Volks.
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Extrahierte Ortsnamen: )_Republik Rom Venedig Frankreich Europa Deutsche_Reich Frankreich Amerika Asien China Japan
Das deutsche Volk. 139
Heeres betrug am 1. Oktober 1913: 790 778 Mann, d. i. etwas über 1% der Be-
völkerung. Obwohl Frankreich nur 2/3 der Bevölkerung Deutschlands hat, ist sein
stehendes Heer doch nur wenig kleiner. Es werden dort über iy2% der Bevölkerung
ausgehoben. Damit sinkt natürlich auch die Tauglichkeit der Rekruten. Der Ver-
gleich zeigt uns aber, daß die Größe des deutschen Heeres noch keineswegs eine Über-
anspannung unserer Kräfte bedeutet. Rußlands stehendes Heer ist etwa noch einmal
so groß als das nnsrige. Englands und Österreich-Ungarns sind etwa halb so
groß und das Italiens nur reichlich 1/3 so groß. Unser Landheer ist zwar das
zweitgrößte der Welt, doch kann von unerträglichen deutschen Heereslasten keine
Rede sein.
b) Unsere Kriegsflotte hat den Zweck, unsere Volksgenossen und Güter
in der Fremde zu schützen und die heimatliche Küste gegen feindliche Angriffe zu
sichern. Sie ist also kein „Luxus", wie der erste englische Lord der Admiralität (Churchill)
1912 gesagt hat. Beim Regierungsantritt unseres jetzigen Kaisers zählte unsere
Flotte nur 5 Linienschiffe, heute sind es 32. Die Flotte verdankt also ihr
Werden und Wachsen Kaiser Wilhelm Ii. Die Linienschisse bilden den
Kern der Flotte. Sie sind für die Schlachtlinie bestimmt. Die Kreuzer, deren wir 18
große und 37 kleine haben, sind gleichsam die Kavallerie der Marine und müssen
daher das Meer schnell durchkreuzen können (Name!). Die Personenstärke unserer
Kriegsflotte beträgt 73149 Mann. In bezug auf den Gefechtswert und die
Marinelasten steht unsere Flotte erst an 3. Stelle (nach Großbritannien und der
Union), obwohl unser Welthandel die 2. Stelle einnimmt, nach der Zahl der
Linienschiffe und der Personenstärke dagegen an 2. Stelle. Der Gefechtswert der
englischen Flotte ist fast 3 mal so groß, die Kosten auf den Kopf der Bevölkerung
sind ebenfalls 3 mal so groß, die Personenstärke 2 mal so groß. Frankreich ist uns in
bezug auf Gefechtswert und Personenstärke nur wenig nach. Unsere Flotte ist noch
unzulänglich; es ist falsch, von unerträglichen Marinelasten und uferlosen Flotten-
Plänen zu sprechen.
Ii. Verfassung, Verwaltung, Finanzen.
1. Bersassuug. Wer steht an der Spitze des Heimatortes? des Heimatkreises?
der Heimatprovinz? des Heimatstaates? des Deutschen Reiches? Der Kaiser
ist das Oberhaupt des deutschen Bundesstaates, schließt im Namen des Deutschen
Reiches Bündnisse und Verträge, ist der oberste Kriegsherr, beruft, eröffnet, ver-
tagt und schließt den Bundesrat und ernennt die obersten Reichsbeamten. Der
Bundesrat setzt sich zusammen aus 61 Vertretern der einzelnen Bundesregie-
rungen. Preußen hat 17, Bayern 6, Württemberg und Sachsen je 4, Baden, Hessen
und Elsaß-Lothringen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die
übrigeu 17 Staaten je 1 Stimme. Der Bundesrat bereitet die Gesetzentwürfe für
den Reichstag vor und genehmigt oder verwirft dessen Beschlüsse. Der Reichstag
setzt sich aus 397 Reichstagsabgeordneten zusammen, die in gleicher, geheimer und
direkter Wahl vom Volke gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder
Deutsche, der das 25. Lebensjahr überschritten hat. Der Reichstag prüft den Reichs-
Haushalt, bewilligt Zölle, Steuern und Anleihen, berät und beschließt über neue
Gesetze. Der Kaiser verkörpert in seiner Person die Einheit des Reiches, der
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T15: [Schiff Flotte Hafen England Jahr Insel Engländer Meer Küste Kriegsschiff], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Extrahierte Personennamen: Churchill Wilhelm Bersassuug
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Deutschlands Englands Italiens Frankreich Bundesregie- Bayern Württemberg Sachsen Baden Hessen Elsaß-Lothringen Mecklenburg-Schwerin
2 Anhang.
Ferner mußten wir unter dem Zwange des Vertrages sofort über 60000 qkm
Rei chsboden abtreten. Das 2000 qkm umfassende Saargebiet ist uns auf 15 Jahre
entzogen. Unter ausgeklügelten und teilweise rechtswidrigen Formen von Ab-
stimmungen wurden uns weitere 6000 qkm in Schlesien und im Rheinland ent-
rissen. In Oberschlesien sind 11000 qkm durch künstlichen Aufschub der Abstim-
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg]]
TM Hauptwörter (200): [T44: [Preußen Polen Brandenburg Provinz Land Schlesien Sachsen Pommer Friedrich Schweden], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T107: [Eisen Gold Silber Kupfer Blei Metall Salz Zinn Stein Mineral], T46: [Körper Blut Wasser Luft Haut Magen Herz Speise Muskel Mund]]
Anhang. 5
mitten durch Deutschland fahren und den westlichen Teil des Kreises Monschau zm
belgischen Enklave herabwürdigen, eine Ungeheuerlichkeit politischer Grenzführung.
Iii. Der Verlust eines Teiles der deutschen Nordmark Schleswig, i
Von Nordschleswig sind 4000 qkm und 160000 Einwohner durch Abstimmung
an Dänemark gekommen. Das Land zwischen Königsau und dem Parallelkreise
von Amrum und Wyk wurde vom Feindbunde in zwei Abschnitte geteilt, die eine
Linie von der Flensburger Förde bis zum Lister-Tief trennte. In der nördlichen
Zone wurde nach Stimmenmehrheit entschieden, in der südlichen gemeindeweise
abgestimmt, um die neue Grenze möglichst weit nach Deutschland hineinzuverlegen.
Die südliche Zone hat sich aber mit überwiegender Mehrheit zum Deutschtum be-
kannt. Wenn die nördliche eine dänische Dreiviertelmehrheit ergeben hat, so ist
dies, abgesehen von wohlfeiler dänischer Wahlbeeinflussung, dem Umstände zuzu-
schreiben, daß alle, die nicht in der Zone geboren und nicht mehr als 20 (!) Jahre
ansässig waren, von der Abstimmung ausgeschlossen wurden. So sind 50—60000
Deutschgesinnte unter dänische Herrschaft gekommen. Sie wohnen in der Mehr-
zahl auf einem Landstreifen an der neuen Grenze und in den überwiegend deut-
^/Irrrrumf-^^ cd t>
Bes. rrjch Wunder/ich.
rorhf/'egerrcf pteffdän/sche m
/iundar/-, <9b er bisher
hochdeutsche Schriff~=Schuf=
und Verkehrssprache.
Die verlorene Noromark.
A 4 u. C 6
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T27: [Erde Linie Punkt Breite Länge Kreis Ort Meile Winkel Meridian], T62: [Insel Stadt Hafen England Hauptstadt Einw. See London Handel Schottland], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
TM Hauptwörter (200): [T117: [Schleswig Däne Insel Holstein Eider Preußen Schanz Jütland Dänemark Karl], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T180: [Erde Punkt Sonne Kreis Linie Ort Horizont Richtung Aequator Zone], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch]]
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Monschau Schleswig Nordschleswig Dänemark Amrum Wyk Deutschland
Anhang. 11
unsere Feinde zunächst für 15 Jahre die ganzen Rheinlande links des Stromes
einschließlich der Brückenköpfe von Köln, Koblenz, Mainz und des auf 7 Jahre
geraubten Hafens von Kehl mit ihren, vielfach schwarzen Truppen besetzt, ver-
langen von uns die Unterhaltungskosten der übermäßig starken Heeresmacht und
drohen immerfort mit Vormarsch und Besetzung des Ruhrgebietes. Der einzige
Schutz und einst der Stolz unseres Vaterlandes, das deutsche Volksheer, wurde
aufgehoben. Deutschland darf nur eine ungenügende Polizeitruppe von 100000
Mann halten. Unsere Waffen mußten bis auf eine kleine Zahl zerstört werden,
ebenso unsere Militärflugzeuge und Lenkluftschiffe, soweit sie nicht ausgeliefert
wurden. Von unserer herrlichen Flotte blieben uns nur 6 Schlachtschiffe, 6 kleine
Kreuzer, 12 Zerstörer und 12 Torpedoboote, keins der U=Boote. deren Leistungen
die ganze Welt in Staunen verfetzt haben, Nur 15000 Marinesoldaten werden
uns gestattet, auch sie nur als Soldtruppen wie die neue Reichswehr. Alle Land-
und Seefestungen des Westens mußten geschleift werden. Von den anderen
Festungen fordern die Feinde aber, entgegen den Vertragsbestimmungen, eine
derartige Verminderung der schweren Artillerie, daß bei Erfüllung dieses Ver-
langens unser Land und besonders das abgetrennte Ostpreußen völlig schutzlos
daläge. Ungezählte Überwachungskommissionen sorgen für die Durchführung aller
feindlichen Wünfche. Wehe den Besiegten!
Innere Veränderungen.
Der Zusammenbruch Deutschlands hat auch mannigfache innerstaatliche Ver-
änderungen nach sich gezogen. Die monarchische Verfassung im Reich und allen
Gliedstaaten wurde in eine republikanische umgewandelt. Jedoch blieb der
dem Deutschen Reich durch Bismarck gegebene Charakter eines Bundesstaates.
Der Reichstag soll das deutsche Volk vertreten. Neben ihm stehen der auf 7 Jahre
gewählte Reichspräsident, die Reichsregierung und der Reichsrat. Jeder
deutsche Bundesstaat hat als Freistaat seine eigene Gesetzgebung. Doch Reichs-
recht bricht Landrecht. Die neue Reichsverfassung vom Jahre 1919 bemüht sich,
die Reichseinheit zu stärken. Darum haben wir jetzt außer der Reichswehr eine
allgemeine Reichseisenbahn, Reichspost und Reichssteuerverwaltung. Der Ein-
heitsgedanke hat auch im Bestände der Bundesstaaten einige noch nicht abgefchlos-
sene Änderungen gebracht. Coburg hat sich an sein südliches Nachbarland Bayern
angeschlossen. Die Thüringischen Staaten werden fortan ein Großthüringen
bilden. Des schwer leidenden Oberschlesiens Sonderstellung hat aber ander-
feits dazu geführt, ihm während seiner Besetzung durch die Feinde eigene Pro-
vinzialverwaltung zu geben. Nach günstigem Verlauf der Volksabstimmung soll
es durch Volksentscheid bestimmen können, ob es zum Range eines Freistaates
neben den anderen Bundesstaaten des Reiches sich erheben will.
Unter der Zahl der Großstädte, von denen wir Straßburg und Mühlhausen,
Danzig und Posen, sowie für 15 Jahre Saarbrücken verloren haben, zeigt sich
die Neigung zur Vereinheitlichung am bemerkenswertesten in der Bildung der
neuen Stadtgemeinde Berlin. Das ganze Gebiet im Umkreise von 20 km und
im Südosten darüber hinaus ist zu einem Riesenverwaltungskörper am 1. X. 1920
zusammengeschlossen worden. Damit ist die Reichshauptstadt an Einwohnerzahl
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T15: [Schiff Flotte Hafen England Jahr Insel Engländer Meer Küste Kriegsschiff], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
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Extrahierte Ortsnamen: Rheinlande Koblenz Mainz Deutschland Deutschlands Coburg Oberschlesiens Straßburg Danzig Posen Berlin
94 Übersicht der politisch-geographischen Verhältnisse des Deutschen Reiches.
Übersicht
der
politisch-geographischen Verhältnisse des Deutschen Reiches.
I.
Staatliche Verhältnisse des Deutschen Meiches im allgemeinen.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht.
Diese sind:
4 Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen;
6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Sachsen-Weimar, Oldenburg,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz;
5 Herzogtümer: Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachseu-Koburg-Gotha, Anhalt.
7 Fürstentümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen.
Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe.
3 Freie und Hansestädte: Hamburg, Bremen, Lübeck.
1 Reichsland: Elsaß-Lothringen.
Die obersten Reichsgewalten werden vom Kaiser, Bundesrat und
Reichstag ausgeübt.
Die Kaiserwürde kommt stets dem Könige von Preußen zu.
Der Kaiser ist der oberste Befehlshaber des Heeres und der Marine; er erklärt
den Krieg und schließt Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der 26 Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahl-
kreisen nach Stimmenmehrheit gewählt werden.
Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler.
Reichsangelegenheiten sind die Vertretung des Reiches im Auslande
durch Gesandte und Konsuln^), das Heerwesen, das Kriegsseewesen (die Marine),
das Zollwesen, der Handel mit dem Ausland, ein großer Teil der Gesetzgebung und,
abgesehen von Bayern und Württemberg, auch das Post- und Telegraphenwesen.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen erfreut sich einer konstitutionellen Verfassung. An der Spitze der
Landesregierung steht hier ein kaiserlicher Statthalter.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den
Zöllen usw. erfließenden gemeinschaftlichen Einnahmen und, soweit diese nicht hin-
reichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Bevölkerung
(sog. Matrikularbeiträge).
Unter Schutz und Verwaltung des Reichs stehen auch die überseeischen
Besitzungen Deutschlands: Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-
Ostafrika, Kaiser Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel und einige Salomon-Jnjeln
die Marshall-Jnseln, die Karolinen und Marianen, 2 Samoa-Jnseln; Kiautschou.
») d. s. Beamte, die ein Staat im Ausland zum Schutz seiner Angehörigen bestellt.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
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Die deutschen Landschaften und Stämme. 59
und Holzverarbeitung, bildet. Wichtigkeit haben ferner noch die Salzlager von
Berchtesgaden. Dank ihrer Naturschönheiten sind die deutschen Alpengebiete auch
ein Hauptziel der Touristen. Zu den besuchtesten Sommerfrifchorten zählen Ob erst-
dorf in den Allgäuer Alpen, Garmisch und Partenkirchen in den Bayerischen
Alpen und Berchtesgaden und Reichen hall in den Salzburger Alpen.
Bedeutung der Alpen für Südbayern. Wiewohl der Anteil des
Reiches an den Alpen gering ist, haben sie doch große Wichtigkeit für die an-
grenzenden Gebiete. Sie sind die Quellstätten zahlreicher Flüsse (welcher?); sie
beeinflussen sehr wesentlich das Klima des südlichen Bayern, indem sie die
warmen Südwinde abhalten; ein großer Teil des deutschen Verkehrs geht über
die Bayerischen Alpen nach Italien; sie sind somit ein wichtiges Durchgangsgebiet.
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht.
Diese sind:
4 Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen;
6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Sachsen-Weimar, Oldenburg,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz;
5 Herzogtümer: Braunschweia, Sachsen-Meininaen, Sachsen-Altenbura,
Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt.
7 Fürstentümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen^
Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe.
3 Freie und Hansestädte: Hamburg, Bremen, Lübeck.
1 Reichsland: Elsaß-Lothringen.
Die obersten Reichsgewalten werden vom Kaiser, Bundesrat und
Reichstag ausgeübt.
Die Kaiserwnrde kommt stets dem Könige von Preußen zu.
Der Kaiser ist der oberste Befehlshaber des Heeres und der Marine; er erklärt
den Krieg und schließt Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (25) Regierungen
außer Elsaß-Lothringen, das vom Reiche verwaltet wird.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahl-
kreisen nach Stimmenmehrheit gewählt werden.
Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden
Staatswesen wahr. Reichsangelegenheiten in dieser Hinsicht sind z. B. die Ver-
tretung des Reiches im Auslande durch Gesandte und Konsuln.
Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens besteht Rechtseinheit^
Das bürgerliche Recht, das Strafrecht u. s. w. sind einheitlich geordnet. Ein-
heitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den Handel.
Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung erfahren.
Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das-
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
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TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T93: [Alpen See Schweiz Rhein Berg Bodensee Fuß Italien Schweizer Paß], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
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